gefördert durch WWF; Aktion ” Gesunde Umwelt, unsere Zukunft im Land Brandenburg”
In den vergangenen Jahren hat die mobile Kommunikation einen ungeahnten Zuspruch erfahren, jedoch sind dabei Fragen zum Verstehen dieser Technologie zum Teil unbeantwortet geblieben. Dies führt zu Unsicherheiten, bisweilen auch Ablehnung. Dabei geht es um Fragen, wie
- Wie wirken elektromagnetische Felder auf den menschlichen Körper und gibt es hierzu wissenschaftliche Untersuchungen?
- Gefährdet Mobilfunk, mobile Telefone und Funkantennen unsere Gesundheit?
- Existieren bei Anwendung dieser neuen Technologie Grenzwerte und wer ist verantwortlich für deren Einhaltung?
Mobilfunk und UmweltDie Mobilität unserer Gesellschaft erfordert zunehmende drahtlose Kommunikationsmittel. Mobilfunk, Digitaler Hörfunk ( T – DAB) und Digitales Fernsehen ( T-DVB) und Wireless Local Area Network ( WLAN) sind Beispiele für angebotene Dienstleistungen, welche ortsfeste Funkanlagen benötigen. Eine Funkanlage strahlt elektromagnetische Wellen (Felder ab), um ihrer Aufgabe als Funkbrücke gerecht zu werden. Einerseits werden also Funkfrequenzen bereitgestellt, um einen störungsfreien Funkverkehr zu ermöglichen, andererseits werden diese Anlagen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) geprüft, ob von den Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden. Diese erfolgt auf Grundlage von bestehenden Gesetzen, die auf international anerkannten Richtlinien beruhen. Deutschland war eines der ersten Länder Europas, in denen verbindlich einzuhaltende Grenzwerte angewendet wurden. Bereits seit 1992 benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt vor Inbetriebnahme eine Stadtortbescheinigung zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte. Seit 1998 erteilt diese die RegTP.
Seit 1997 gilt in Deutschland die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26.BImSchV). Darin sind Grenzwerte für elektrische und magnetische Feldstärken in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen, Bahnstromanlagen und Mobilfunkanlagen für verschiedene Frequenzbereiche festgelegt.
Unter Beachtung der unter dem Schlagwort ” Elektrosmog” öffentlich geführten Diskussion um Funkanlagenstandorte ermöglicht die RegTP einen Einblick in bestehende Sendemaststandorte seiner Region und deren Standortbescheinigungen und Feldstärkemessungen. (EMF – Datenbank http://www.regtp.de)
Darüber hinaus führt die RegTP in regelmäßigen Abständen bundesweite Messaktionen durch, bei denen die aktuellen Immissionen gemessen und hinsichtlich ihrer Grenzwerteinhaltung bewertet werden.
Um gesundheitliche Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder auszuschließen, enthalten die Grenzwerte der 26.BImSchV einen Sicherheitsfaktor von 50 unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle .Darüber hinaus garantiert eine sorgfältige Netzplanung, dass stets nur die Leistung ausgesendet wird, die für die aktuelle Verbindung nötig ist und somit stets am festgelegten Sicherheitsabstand die Grenzwerte deutlich unterschritten sind.
Mobilfunk und Gesundheit
Elektromagnetische Felder wirken in Abhängigkeit von ihrer Frequenz und Intensität unterschiedlich auf den menschlichen Körper ein. Niederfrequente magnetische Felder (z.B. Stromversorgung) durchdringen den Körper fast ungehindert und können dort elektrische Ströme injizieren, was zu Reizerscheinungen an Nerven – und Muskelzellen führen kann. Das gültige Grenzwertkonzept orientiert sich an den physiologischen Körperstromdichten beim Menschen. hochfrequente elektromagnetische Felder (z. B. Mobilfunk) dringen kaum in den Körper ein, sie werden vom Körper teilweise reflektiert und teilweise absorbiert und dabei in Wärme umgesetzt. Bei noch höheren Strahlungen, z. B. Infrarotstrahlung oder Licht werden die Wellen bereits vor der Haut absorbiert. Es entsteht spürbare Wärme. Hochfrequente Felder können das Ruhepotential von Zellen nicht beeinflussen, somit ist eine Erregung von Nerven- und Muskelzellen nicht möglich. Oberhalb einer Frequenz von 1015 Hertz spricht man von
“Ionisierender” Strahlung, zu der beispielsweise Röntgenstrahlung und Betta – und Gammastrahlung gehören. Diese sind in der Lage, Atome und Moleküle zu ionisieren und damit in ihre Struktur einzugreifen. Elektromagnetische Felder der Energieübertragung und Funkanlagen fallen alle unter die “nichtionisierenden” Strahlungen. Die bekannteste Wirkung dieser hochfrequenten Felder auf Lebewesen ist ihre Wärmeentwicklung. Darüber hinaus wird in der Bevölkerung die Frage diskutiert, ob Mobilfunkfelder bereits unterhalb der Grenzwerte biologische Wirkung entfalten können. Diese Effekte werden meist als “athermisch ” beschrieben und dem Pulscharakter des GNS – Signals zugeschrieben. Internationale und nationale Fachgremien haben vorliegende Befunde in wissenschaftlichen Arbeiten zu athermischen Effekten, wie Veränderungen von Hirnströmen, kognitiven Leistungen, Schlafparametern, Hormonausschüttung, Blut – Hirn- Schranke Blutbild, Kanzerogene, Ionentransport gesichtet und kommen zu dem Schluss, dass das gegenwärtige Grenzwertkonzept geeignet und flexibel genug ist, um vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Die Felder im Umkreis einer Basisstation unterschreiten die Grenzwerte meist mehr als hundertfach. Daher erscheint es als äußerst unwahrscheinlich, das durch sie oben genannte athermische Effekte hervorgerufen werden.
Dagegen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das deutlich höhere Nahfeld während eines längeren Handy – Telefonates in der Lage ist, Hirnstromaktivitäten und kognitive Leistungen zu beeinflussen. Eine gesundheitliche Beeinflussung ist derzeit aber nicht erkennbar.
Folgende Tabellen zeigen die gemessenen Werte der Leistungsflussdichte in µW/ m 2 an verschiedenen Orten in Falkensee ( Grenzwert 2 W/m2 ).